Stellvertreterregelung für den Gemeinderat Kreuzlingen
18. September 2025 – Motion: Einführung einer Stellvertreterregelung für den Gemeinderat Kreuzlingen
Begründung
In den vergangenen Legislaturperioden des Gemeinderats Kreuzlingen war die Zahl der Rücktritte – insbesondere in der laufenden Legislatur – verhältnismässig hoch. Die Rücktritte erfolgten aus unterschiedlichen Gründen, darunter persönliche, berufliche und gesundheitliche Umstände.
Diese Fluktuation führt zu häufigen Neubesetzungen und zum Verlust von Erfahrung, Wissen und Kontinuität im Rat.
In verschiedenen Schweizer Kantonen und Gemeinden – zuletzt im Kanton Aargau – wurde eine Stellvertreterregelungeingeführt oder beschlossen. Dieses Modell ermöglicht es, Ratsmitglieder bei einer längerfristigen Abwesenheit (z. B. Mutterschaft, längere Krankheit, Unfall oder beruflich bedingter Auslandaufenthalt) für eine befristete Zeit durch eine Stellvertretung zu ersetzen. Die Stellvertretung wird in dieser Zeit von jener Person übernommen, die auf der Wahlliste den höchsten Stimmenanteil der Nichtgewählten erzielt hat, bzw. bei Verzicht den zweithöchsten Stimmenanteil der Nichtgewählten usw. Sie übt während dieser definierten Zeit sämtliche Rechte und Pflichten des Mandats aus.
Eine solche Regelung sichert die kontinuierliche Arbeits- und Beschlussfähigkeit des Gemeinderats, garantiert die vollständige demokratische Vertretung der Bevölkerung und stellt sicher, dass die Zusammensetzung des Rats möglichst konstant bleibt. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen zudem, dass Stellvertretungsmodelle die Attraktivität des politischen Amtes steigern, die Diversität im Rat fördern und unnötige Rücktritte vermeiden helfen.
Antrag
Der Stadtrat wird beauftragt, eine Vorlage zur Einführung einer Stellvertreterregelung für den Gemeinderat Kreuzlingen auszuarbeiten.
Diese Vorlage, welche eine Anpassung des Geschäftsreglements des Gemeinderats und voraussichtlich auch der Gemeindeordnung beinhaltet, soll insbesondere enthalten:
- Den genauen Anwendungsbereich der Stellvertreterregelung (z. B. Mutterschaft, längere Krankheit, Unfall, längere berufliche Abwesenheit).
- Das Verfahren zur Bestimmung der Stellvertretung (Vorlaufzeit für die Anzeige des Stellvertretungsfalls, Zuständigkeit für die Stellvertretungsbestimmung [Stadtrat, Büro des Gemeinderats usw.], Stellvertretung durch den Nichtgewählten, die Nichtgewählte mit dem höchsten Stimmenanteil, usw.).
- Die maximale Dauer einer Stellvertretung und die Folgen bei fortdauernder Verhinderung des vertretenen Gemeinderats, der vertretenen Gemeinderätin über die maximale Dauer.
- Die Modalitäten für die Entschädigung des ersetzten Gemeinderats, der ersetzten Gemeinderätin sowie der Stellvertretung und der administrativen Abläufe.
Kreuzlingen, 4. September 2025
Gemeinderätin Eva Dal Dosso
